Als Sachverständiger bin ich deutschlandweit für Sie tätig.
Mein umfassender Zugriff auf vielfältige technische Regelwerke, Metallbau-Normen, technische Baubestimmungen, etc. ermöglichen mir für Sie Gutachten im Metallhandwerk zu erstellen. Bis heute war ich in vielen Regionen und Bundesländern als Sachverständiger tätig. Ich arbeite für Sie bundesweit.
Meine Einsatzgebiete
Gerichtsgutachten
Mit der Erstellung eines Gerichtsgutachtens wird der Sachverständige im Auftrag für ein Gericht tätig. Er fungiert damit als Helfer des Gerichts, um in einem Rechtsstreit zu einer Bewertung zu kommen. Der Sachverständige beantwortet in seinem Gutachten nur fachliche Fragen aus seinem Bestellungsgebiet.
Privatgutachten
Mit der Erstellung eines Privatgutachtens wird der Sachverständige im Auftrag einer Privatperson, juristische Person, Firma etc. tätig. Ein Privatgutachten kann z. B. den Zweck haben streitbare Fachfragen zwischen zwei Parteien aufzulösen. Das Privatgutachten muß von der gegnerischen Partei nicht anerkannt werden.
Schiedsgutachten
Ein Schiedsgutachten ist eine interessante Sonderform des Privatgutachtens. Das Schiedsgutachten wird zumeist von zwei Parteien, mit dem Zweck der außergerichtlichen Einigung, in Auftrag gegeben. Die beiden Parteien verpflichten sich vertraglich mit dem Sachverständigen um die verbindliche Anerkennung der Tatsachenfeststellungen im Schiedsgutachten.
Fachliche Beratung
Es muß auch nicht immer schriftlich sein. Gerne recherchiere ich für Sie nach fachlichen Details. Mir stehen vielfältige und umfangreiche Regelwerke, Normen, Vorschriften etc. zur Verfügung. Nehmen Sie gerne mit mir Kontakt auf und ich versuche Ihre Fragen mit meinen fachlichen Möglichkeiten zu klären.
Versicherungsgutachten
Das Versicherungsgutachten verfolgt in den meisten Fällen den Zweck, eine Schadensursache herauszufinden oder den Schadensverursacher festzustellen. Die Erforschung der Ursachen geht oft einher mit der Ermittlung der Schadenshöhe, der Instandsetzung, Neuwert/Zeitwert etc..
Feststellung des Ist-Zustandes
Die „Feststellung des Ist-Zustandes“ ist eine interessante Kurzform eines Gutachtens. In dieser Art wird z. B. der Zustand eines Baufortschritts zum Zeitpunkt des Ortstermins beschrieben. Mit der „Feststellung des Ist-Zustandes“ wird beispielsweise bei einer Arbeitsübergabe der aktuelle Status dokumentiert.
Seminare
Sie kennen die Redewendung: „Aus Schaden wird man klug.“ Profitieren Sie aus den Fehlern von anderen. Lernen Sie meine spannendsten Fälle kennen. Ich stelle Ihnen gerne meine Vortragsreihe mit verschiedenen Schadensfällen vor. Ich spreche hier interessierte Gruppen an wie z.B. Innungen, Berufs- oder Meisterschulklassen, Lehrerfortbildungsseminare, Architekten, etc.
Qualifizierte elektronische Signatur
Ich bin im Besitz einer qualifizierten Signaturkarte. Ihr bestelltes Gutachten darf ich elektronisch unterschreiben und Ihnen im PDF-Format zusenden.
Meine Arbeitsfelder
Fachliche Grundlagen
- Abdichtungen
- Bauaufsichtliche Zulassungen
- Bauphysik
- Befestigungstechnik
- Begehbare Oberflächen
- Beschichtungen
- Entwässerung von Anlagen
- Ermittlung ortsüblicher Preise
- Feuerverzinkung
- Glas im Bauwesen
- Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten
- Instandhaltung
- Korrosionsschutz
- Nichtrostender Stahl
- Oberflächentechnik
- Optische Bewertungen
- Öffnungstechnik
- Rutschhemmung
- Schließkraftmessung
- Standsicherheit von Anlagen
- Toleranzen
- Verzinkungstechnik
- Wandanschlüsse
- Wartung
- Werkstofftechnik
Metallbauarbeiten
- Aluminiumkonstruktionen
- Anbaubalkone
- Balkonanlagen
- Barrierefreies Bauen
- Brüstungen
- Fassaden
- Fenster
- Fliegende Bauten
- Geländer
- Gitterroste
- Handläufe
- Leitern
- Schließ- und Sicherungstechnik
- Schweißkonstruktionen
- Sonnenschutzanlagen
- Stahlbau
- Stahlskulpturen
- Toranlagen
- Treppenkonstruktionen
- Türen
- Überdachungen
- Umwehrungen
- Vordächer
- Wintergärten
- Zaunanlagen
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